… und darüber, warum wir uns engagieren.
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und der parteipolitisch unabhängig ist, bezweckt
- die Vertretung der Interessen der Vereinsmitglieder und ihrer Kinder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der örtlichen Schule,
- die Unterstützung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule,
- die Förderung der Tätigkeit der Schule und die Unterstützung der bestmöglichen Entwicklung ihrer Schüler
- Zu den Zwecken des Vereins gehören insbesondere auch
- die Wahrnehmung aller dem Elternverein gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden Rechte (§ 63 SchUG),
- die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte,
- die Unterstützung der Schüler bei der Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte,
- Unterstützung der Klassenelternvertreter/innen im Schulforum bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- aktive Mitwirkung an der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule unter Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft (§2 SchUG)
- Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch enge Zusammenarbeit mit den Lehrern/innen.
- Wahrnehmung der Eltern- und Schülerinteressen in bezug auf die Sicherung des Schulweges, die Schülerbeförderung, die Nachmittagsbetreuung bzw. den ganztägigen Unterricht, sowie die Förderung zur Errichtung und Einrichtung von Sport- und Spielplätzen, Turnhallen, usw.
- Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich Schullaufbahn- und Berufsberatung
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorgetätigkeit)